Alle Beiträge von Frank Spinner

Neue Corona-VO Sport des Landes Baden-Württemberg

Für alle am Sportgeschehen beteiligten Personen, d.h. Spieler*innen, Trainer*innen, Betreuer*innen, Schiedsrichter*innen, Funktionsteam etc. gilt die 2G Regelung.

❗️Bitte beachten: Für alle Zuschauer gilt ab sofort die 2G-Plus-Regel❗️

Zuschauer müssen, wie bereits kommuniziert, zusätzlich zum Impf- oder Genesenen-Nachweis einen negativen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test vorweisen (2G+).

Corona_Vorgaben_26.11.21

Spiel der 1. Mannschaft in Mörsch wurde verlegt

Die abgesagte Partie und zunächst für den 01.12.21 angesetzte Partie beim 1. SV Mörsch wurde nochmals neu angesetzt. Da in Mörsch nur ein Nebenplatz mit Flutlichtanlage ausgestattet ist haben sich die Vereine mit dem Staffelleiter verständigt, dass das Spiel am Mi. 08.12.21 19:30 Uhr in Oppenau stattfinden wird. In der Rückrunde treten wir dann am Sa. 04.06.22 auswärts in Mörsch an.

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verschärfte beschränkungen durch Alarmstufe

Ab dem 17.11.2021 gilt die ALARMSTUFE des Landes Baden-Württemberg

Auch der Amateurfußball ist von Verschärfungen wieder betroffen!

Nicht-immunisierte Sportler müssen einen PCR-Test für den Trainings- sowie den Spielbetrieb im Freien vorweisen. In der Kabine gilt 2G.

Für Zuschauer gilt generell 2G, d.h. es haben nur noch Geimpfte und Genesene Zuschauer Zutritt zu den Spielen auf dem Sportgelände Haldenhof.

Alarmstufe

Zutritt_2G