Kategoriearchiv: Sportgelände

Trainingsbetrieb Ü15 und Senioren wird eingestellt

Die Freude über die Möglichkeit nach langer Zeit mal wieder gemeinsam in 10er Gruppen Fußball zu spielen währte leider nur sehr kurz. Das Gesundheitsamt des Landratsamtes Ortenaukreis stellt heute, 18.03.2021 fest, dass seit drei Tagen in Folge eine Sieben-Tages-Inzidenz von mehr als 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.00 Einwohnerinnen und Einwohner vorliegt!

Ab Samstag, den 20.03.2021 gelten damit in der Ortenau wieder die in der Corona-Verordnung für einen Inzidenz-Wert zwischen 50 und 100 vorgeschriebenen Regelungen.

Achtung

Dies bedeutet, dass die Kinder und Jugendliche ab 15 Jahre (B-/A-Junioren) sowie die Erwachsenen ab Samstag, 20.03.21 nur kontaktarmer Freizeit- und Amateurindividualsport mit maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten  treiben dürfen. Somit wird für diese Alterklassen der organisierte Trainingsbetrieb wieder eingestellt.

Für die Kinder bis einschließlich 14 Jahren (F- bis C-Junioren) werden wir auch weiterhin ein Training im Rahmen des Erlaubten anbieten. Kontaktarmer Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren ist im Freien noch möglich. Dies ist bis zu dem Zeitpunkt erlaubt, bis die Inzidenz-Zahl an drei aufeinander folgenden Tagen über 100 steigt. Sollte dies eintreten so muss auch dieser Trainingsbetrieb eingestellt werden.

Trainingsbetrieb wird wieder aufgenommen

Seit Montag, 15.03.21 läuft wieder ein eingeschränkter Trainingsbetrieb auf dem Sportgelände Haldenhof. 

Gemäß der Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sportstätten (Corona-Verordnung Sportstätten) besteht mittlerweile die Möglichkeit unter strengen Hygiene- und Abstandsregelungen in Gruppen einen Trainingsbetrieb durchzuführen. Das Ordnungsamt der Stadt Oppenau hat dieses Konzept genehmigt und somit steht von behördlicher Seite einer Nutzung des Sportgelände Haldenhof nichts entgegen.

Den Anfang machten heute unsere D-Junioren.

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Da es sich um einen kontaktarmen Trainingsbetrieb auf freiwilliger Basis und keine Saisonvorbereitung handelt wird jede Junioren-Mannschaft zunächst nur einmal pro Woche trainieren.  Die Terminplanung und Information an die Kinder übernehmen die jeweiligen Jugendtrainer.

Der Vorstandschaft ist es bewusst, dass unter diesen strengen Vorgaben ein regulärer Trainingsbetrieb wie wir ihn aus der Vergangenheit kennen noch nicht möglich ist.  Dennoch wollen wir die sich bietende Möglichkeit nutzen und von Vereinsseite auf freiwilliger Basis ein Training für die Kinder anbieten damit die Kinder ihrem Bewegungsdrang nachgehen können.

Sollten von Seiten der Landesregierung oder des Ortenaukreises in den kommenden Tagen und Wochen Änderungen der gesetzlichen Vorgaben erlassen werden, so werden wir unser Konzept und den Trainingsablauf darauf anpassen und direkt an die Betroffenen informieren.

Komplettes Sportgelände Haldenhof gesperrt

Aufgrund des nun verlängerten und teilweise verschärften Lockdowns wurde in Abstimmung zwischen der Vorstandschaft des Gesamtvereins sowie dem Ordnungsamt der Stadt Oppenau das komplette Sportgelände Haldenhof bis auf weiteres gesperrt.

Auch der Freizeit- und Amateurindividualsport darf dort nicht mehr ausgeübt werden. Dies gilt bis auf Weiteres. Sobald Lockerungen im Bereich Sport möglich sind, werden wir dies kommunizieren.

Sperrung_Haldenhof

Trainings- und Spielbetrieb ruht ab sofort

Die Fußballabteilung des TuS Oppenau folgt der Aufforderung des SBFV den Trainingsbetrieb mit sofortiger Wirkung einzustellen.

Ab sofort gilt in Baden-Württemberg ein Spielverbot für Frauen, Herren und Jugendmannschaften von der Oberliga BW abwärts (Pokal- und Freundschaftsspiele eingeschlossen). Die Entscheidung erfolgt bewusst bereits vor der rechtlichen Umsetzung der Bund-Länder-Beschlüsse und aufgrund der sehr eindringlichen Appelle der Bundes- und Landesregierung.

SBFV  Sperrung

Sobald es was neues gibt sagen wir Bescheid.  Bis dahin bleibt alle gesund!

Maskenpflicht ab Samstag 24.10.20

Beim Betreten des Sportgelände Haldenhof ist ab Samstag, 24.10.20 ein
Mund‐Nasen‐Schutz zu tragen.

Aufgrund der aktuell sich zuspitzenden Situation was die Infektionszahlen mit dem Corona-Virus angeht hat sich die Vorstandschaft dazu entschlossen beim Betreten des Sportgeländes Haldenhof das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes vorzuschreiben.

Mund-Nasen-Schutz

Dieser darf am Zuschauerplatz abgenommen werden, wenn der Abstand von 1,5 m eingehalten wird. Wird der Zuschauerplatz verlassen (z.B. Gang zur Toilette oder in den Bewirtungsbereich) ist der Mund‐Nasen‐Schutz wieder zu tragen. Die Pflicht zum Tragen des Mund‐Nasen‐Schutzes besteht immer dann wenn der Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann.

Wir bitten um Verständnis und Beachtung.

Die Vorstandschaft