Wiedereinstieg in den Trainingsbetrieb

Liebe Fußballfreunde,

die Landesregierung Baden-Württemberg hat in der 8. Änderung der Corona-Verordnung neuen Regelungen für Sportanlagen definiert. Darin heißt es u.a. Trainings- und Übungseinheiten dürfen ausschließlich individuell oder in Gruppen von maximal fünf Personen erfolgen; bei größeren Trainingsflächen wie Fußballfeldern, …. ist jeweils eine Trainings- und Übungsgruppe von maximal fünf Personen pro Trainingsfläche von 1000 qm zulässig. Darüber hinaus gelten noch weitere strenge Vorgaben.

Die Vorstandschaft der Abt. Fußball hat dies zum Anlass genommen und ein Konzept für die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs auf dem Sportgelände Haldenhof erstellt. Das Ordnungsamt der Stadt Oppenau hat dieses Konzept genehmigt und somit steht von behördlicher Seite einer Nutzung des Sportgelände Haldenhof nichts mehr entgegen.

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Die seit März unterbrochene Saison wird mit allergrößter Wahrscheinlichkeit bei einem außerordentlichen Verbandstag am 20. Juni 2020 abgebrochen. Es ist vorgesehen, dass die Saison zum 30. Juni 2020 beendet wird, ohne dass noch weitere Spiele stattfinden. Dies würde bedeuten, dass frühestens nach den Sommerferien wieder ein Spielbetrieb in der Jugend stattfinden wird.

Da die Kinder und Jugendlichen derzeit auf vieles verzichten müssen und auch der Schulbetrieb noch lange nicht normal ablaufen wird möchten wir den Kindern die Möglichkeit geben ihrem natürlichen Bewegungsdrang nachzugehen und zunächst einmal in der Woche pro Jugend-Mannschaft ein Training durchführen. Wir wollen in Kalenderwoche 24 (ab dem 08.06.20) beginnend ab den F-Junioren (Jahrgang 2011/2012) aufwärts das Trainieren ermöglichen. Die Jüngsten – unsere Bambinis (Jahrgang 2013 und jünger) werden zunächst nicht trainieren. Ein entsprechender Trainingsplan wurde erstellt und dieser wird ebenso wie ein Info-Brief über die jeweiligen Jugendtrainer und Betreuer an die Eltern weitergegeben.

Die Senioren- und Damenmannschaften werden zunächst ebenfalls einmal pro Woche ab Kalenderwoche 22 den Trainingsbetrieb gemäß den Vorgaben wieder aufnehmen.

Die Vorstandschaft