Neue Corona-VO Sport des Landes Baden-Württemberg

Für alle am Sportgeschehen beteiligten Personen, d.h. Spieler*innen, Trainer*innen, Betreuer*innen, Schiedsrichter*innen, Funktionsteam etc. gilt die 2G Regelung.

❗️Bitte beachten: Für alle Zuschauer gilt ab sofort die 2G-Plus-Regel❗️

Zuschauer müssen, wie bereits kommuniziert, zusätzlich zum Impf- oder Genesenen-Nachweis einen negativen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test vorweisen (2G+).

Corona_Vorgaben_26.11.21