Alle Beiträge von Frank Spinner

TuS Bambini Trainer waren als Helfer des Nikolaus unterwegs

Da in diesem Jahr die traditionelle Bambini Nikolausfeier nicht stattfinden konnte, machten sich unsere Trainer MAGIC und ZWICKER im Namen des Nikolaus auf den Weg zu unseren Spielern und Spielerinnen !

IMG_9328  IMG_9329  IMG_9330

Dank unserer langjährigen Sponsoren  DECKER‘S FRISCHE CENTER   und der SPARKASSE Offenburg/Ortenau   ( DANKE SILKE, DANKE DIETER )  konnten sie den Kinder eine prall gefüllte  Obst / Süßigkeiten / Geschenke-Tüte überreichen.

IMG_9331

Die Kinder freuten sich riesig über die Überraschung und auch für die Trainer war es mal wieder schön, die Jungs und Mädels zu treffen und kurz zu plaudern.

IMG_9332  IMG_9333

Danke nochmal an unsere Kids für ein ( trotz aller Probleme ) tolles Fussballjahr !!!

IMG_9327

Die Bambini Trainer wünschen nun der ganzen TuS-Familie, den Kindern und Eltern eine schöne Adventszeit, frohe Weihnachten und einen guten Rutsch in ein hoffnungsvolles Jahr 2021.

Cesare, Magic, Zwicker, Tobi, Mättle, Hans und Klaus

Trainings- und Spielbetrieb ruht ab sofort

Die Fußballabteilung des TuS Oppenau folgt der Aufforderung des SBFV den Trainingsbetrieb mit sofortiger Wirkung einzustellen.

Ab sofort gilt in Baden-Württemberg ein Spielverbot für Frauen, Herren und Jugendmannschaften von der Oberliga BW abwärts (Pokal- und Freundschaftsspiele eingeschlossen). Die Entscheidung erfolgt bewusst bereits vor der rechtlichen Umsetzung der Bund-Länder-Beschlüsse und aufgrund der sehr eindringlichen Appelle der Bundes- und Landesregierung.

SBFV  Sperrung

Sobald es was neues gibt sagen wir Bescheid.  Bis dahin bleibt alle gesund!

Maskenpflicht ab Samstag 24.10.20

Beim Betreten des Sportgelände Haldenhof ist ab Samstag, 24.10.20 ein
Mund‐Nasen‐Schutz zu tragen.

Aufgrund der aktuell sich zuspitzenden Situation was die Infektionszahlen mit dem Corona-Virus angeht hat sich die Vorstandschaft dazu entschlossen beim Betreten des Sportgeländes Haldenhof das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes vorzuschreiben.

Mund-Nasen-Schutz

Dieser darf am Zuschauerplatz abgenommen werden, wenn der Abstand von 1,5 m eingehalten wird. Wird der Zuschauerplatz verlassen (z.B. Gang zur Toilette oder in den Bewirtungsbereich) ist der Mund‐Nasen‐Schutz wieder zu tragen. Die Pflicht zum Tragen des Mund‐Nasen‐Schutzes besteht immer dann wenn der Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann.

Wir bitten um Verständnis und Beachtung.

Die Vorstandschaft