Aktuelle Information Sportgelände Haldenhof

Liebe Fußballfreunde,

die Landesregierung Baden-Württemberg hat in der 8. Änderung der Corona-Verordnung neuen Regelungen für Sportanlagen erlassen die seit Mo. 11.05.20 gültig sind. Darin heißt es u.a.. Trainings- und Übungseinheiten dürfen ausschließlich individuell oder in Gruppen von maximal fünf Personen erfolgen; bei größeren Trainingsflächen wie Fußballfeldern, …. ist jeweils eine Trainings- und Übungsgruppe von maximal fünf Personen pro Trainingsfläche von 1000 qm zulässig. Darüber hinaus gelten noch weitere strenge Vorgaben.

Der Südbadische Fußballverband (SBFV) wird bei einem außerordentlichen Verbandstag am Sa. 20.06.20 den Delegierten vorschlagen die Saison 2019/20 zum 30.06.20 zu beenden ohne dass noch Spiele bis dorthin ausgetragen werden, d.h. die Saison würde abgebrochen. Alle bisher ausgetragenen Spiele würden mit einer Quotientenregelung bewertet.. Es soll Aufsteiger – aber keine Absteiger geben. Eine Annahme dieses Vorschlags dürfte sehr wahrscheinlich sein. Die Saison 20/21 soll, wenn es die politischen Vorgaben und das Infektionsgeschehen zulassen, ab dem 01.09.20 beginnen.

Diese Vorgaben der Landesregierung Baden-Württemberg bzw. die Vorschläge des SBFV gelten allgemein sowohl für Jugend-, Damen und Seniorenmannschaften.

Die Vorstandschaft wird darüber entscheiden wann und wie ein Trainingsbetrieb unter den derzeitigen Rahmenbedingungen sinnvoll erscheint und ggf. wieder gestartet wird. Dies geschieht in enger Abstimmung mit der Stadt Oppenau und wird dann entsprechend kommuniziert werden.

Bis zu einer Entscheidung bleiben die Fußballspielfelder des Sportgelände Haldenhof weiterhin geschlossen.

Sobald es neue Entwicklungen oder Entscheidungen gibt werden wir rechtzeitig informieren.

Die Vorstandschaft

Sperrung der Sportanlagen verlängert

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Montag, den 04.05.2020.

Darin steht unter anderem in § 4 Schließung von Einrichtungen

Der Betrieb folgender Einrichtungen wird bis zum 10. Mai 2020 für den Publikumsverkehr untersagt:

5. alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten, insbesondere Fitnessstudios sowie Tanzschulen, und ähnliche Einrichtungen,

Somit ist mindestens bis zum 10. Mai 2020 kein Trainingsbetrieb möglich.

Auch ist derzeit nicht absehbar ab wann das Fußballspielen auf dem Sportgelände Haldenhof und in welcher Form wieder möglich sein.

10.05.20

Absage Sportfest 2020

Sportfest 2020 muss leider abgesagt werden.

Abgesagt

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie und den derzeit nicht absehbaren weiteren Einschränkungen und Vorgaben die sich aus der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg ergeben muss das ursprünglich vom Mi. 10. Juni. bis So. 14. Juni geplante Sportfest der Abt. Fußball auf dem Haldenhof leider abgesagt werden. Es ist derzeit weder absehbar ab welchem Zeitpunkt sportliche Vereinsaktivitäten und in welchem Umfang wieder möglich sein werden. Ebenso gibt es noch keine verlässlichen Definitionen und Vorgaben zu Veranstaltungen sodass eine Planung zum jetzigen Zeitpunkt unmöglich ist.

In einer als Videokonferenz stattgefundenen Vorstandsitzung am Montagabend wurde diese Entscheidung getroffen. Die Abteilung Fußball bedauert diesen notwendigen Schritt sehr, aber die Gesundheit von uns allen steht natürlich an erster Stelle.

Die Vorstandschaft

Die Macht vom Haldenhof